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sansibar
Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.10.2007 10:53 |
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Weiß jemand, was für Kontrollen bei innereuropäischen Flügen, also bei Flügen in der EU durchgeführt werden  |
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reisetiger
Anmeldungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 232
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Verfasst am:
24.10.2007 11:12 |
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An den Binnengrenzen von 13 Mitgliedstaaten gibt es heute keine Kontrollen mehr: Vollmitglieder im „Schengener Abkommen“ sind Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweden, Spanien - jedoch nicht das Vereinigte Königreich und Irland.
Am 21. und 22. Dezember 2007 sollen jetzt auch Estland, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und Malta dem „Schengener Abkommen“ beitreten.
Reisen ist mit diesem Abkommen für EU-Bürger wesentlich einfacher geworden, zumal ein gültiger EU-Führerschein in jedem der EU-Länder grundsätzlich anerkannt wird. Jedoch muss man in einigen Ländern die Zulassungspapiere mit sich führen. |
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sansibar
Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.10.2007 11:13 |
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danke danke, das ist sehr informativ  |
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reisetiger
Anmeldungsdatum: 08.06.2004
Beiträge: 232
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Verfasst am:
24.10.2007 11:18 |
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hier habe ich noch was: Das Europäische Parlament hat im Juli beschlossen , dass Passagiere künftig bereits während der Buchung über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben von den Billigflieger Airlines informiert werden müssen.
Zudem will EU eine noch weiter gehende faire Behandlung von Flugreisenden sicherstellen. So haben Fluggäste jetzt bestimmte Rechte: z.B. bei Verspätungen / Annullierungen, bei Verweigerung der Beförderung auf Informationen über Flüge und Buchungen und bei Beschädigung ihres Gepäcks,. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten insbesondere bei Pauschalreisen.
Weiterhin werden für behinderte Passagiere Bestimmungen eingeführt, die ihnen kostenlose Hilfe an Bord und auf Flughäfen in der EU garantieren.
Bezüglich der Flugsicherheit gibt es nun auch eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, denen es verboten ist, ihre Flughäfen in der EU anzufliegen. Aber auch für die Passagiere selbst gibt es einige sicherheitstechnische Regeln zu beachten: Auch für das Reisegepäck gibt es nun EU-weit geltenden Listen, in denen die Gegenstände aufgeführt sind, die man auf Flügen ab EU-Flughäfen nicht im Handgepäck mit sich führen darf, so z.B. Scheren, Nachfüllflüssigkeit für Feuerzeuge usw. Und die auch im Frachtraum sind viele Gegenstände nicht mehr zulässig: Gas und Gasbehälter, entzündliche Flüssigkeiten usw. Für Flüssigkeiten gelten ebenfalls neue Vorschriften. Auch die Größe des Handgepäcks wurde beschränkt. Die Info habe ich in der Südetschenzeitung gefunden. |
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sansibar
Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.10.2007 11:19 |
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